Antrag auf Mitgliedschaft stellen
Gemäss unseren Statuten (Art. 7) können folgende Personen in der Schweizerischen Pädakustikerverband aufgenommen werden:
als Aktivmitglied
Natürliche Personen die über eine in der Schweiz sowie Lichtenstein anerkannte Zusatzausbildung zum Pädakustiker verfügen und aktuell in der Schweiz oder Lichtenstein in der Hörgeräteanpassung tätig sind.
als Passivmitglied
Natürliche Personen die in einem berufsverwandten Bereich arbeiten oder gearbeitet haben sowie nicht mehr berufstätige oder nicht in der Schweiz oder Lichtenstein berufstätige Mitglieder gemäss Art. 7 a.
Der Vorstand wird Ihren Antrag so schnell wie möglich bearbeiten und Ihnen in der Regel innert 14 Tagen eine Rückmeldung geben. Falls Sie unsicher sind, ob eine dieser Bedingungen zu Ihnen passt, zögern Sie nicht uns anzufragen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.